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Arbeits- und Tarifrecht

Mit der Mitgliedschaft bei BetonBauteile Bayern erhalten Sie einige Vorteile, die sich aus der Bindung an den Tarif des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden e.V. (BIV) ergeben können. So sparen Sie insbesondere bei der gebündelten Verhandlung über Vergütung und weitere Arbeitsbedingungen nicht nur Zeit sondern auch Geld. Eine Untersuchung von Haustarifverträgen zeigte auf, dass eine unternehmensindividuelle Verbesserung im Vergleich zum Flächentarifvertrag in nur knapp 20 % der Fälle erreicht werden konnte. Zudem war zu beobachten, dass mit zunehmender Unternehmensgröße die Haustarifverträge eher ungünstig waren, da der Organisationsgrad der Belegschaft steigt, und die Gewerkschaften dadurch eine relativ höhere Verhandlungsmacht erreichen [vgl. IFM (1997), S. 102 f.].
Baunahe Unternehmen (z.B. bei Montage von Fertigteilen oder Transportbetonlieferungen an eigene Baustellen) laufen Gefahr unter die allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen. Der BIV ist in der sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft Steine- und Erden-Industrie (SPA) organisiert; deshalb sind unsere Mitgliedsfirmen vom Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes ausgenommen („Große Einschränkungsklausel“).
Vorteile der Bindung an den Steine- und Erden-Tarif lassen sich zum Teil auch direkt in geldwerter Hinsicht benennen. Die nachfolgende Auflistung stellt auszugsweise und beispielhaft diese Vorteile zusammen.
Tarifverträge der Bayerischen Steine-Erden-Industrie vs. gesetzliche Regelungen - ausgewählte Beispiele
Quelle: Fachabteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik im Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e.V., Stand 03/2009

Mit der Mitgliedschaft bei BetonBauteile Bayern erhalten Sie einige Vorteile, die sich aus der Bindung an den Tarif des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden e.V. (BIV) ergeben können. So sparen Sie insbesondere bei der gebündelten Verhandlung über Vergütung und weitere Arbeitsbedingungen nicht nur Zeit sondern auch Geld. Eine Untersuchung von Haustarifverträgen zeigte auf, dass eine unternehmensindividuelle Verbesserung im Vergleich zum Flächentarifvertrag in nur knapp 20 % der Fälle erreicht werden konnte. Zudem war zu beobachten, dass mit zunehmender Unternehmensgröße die Haustarifverträge eher ungünstig waren, da der Organisationsgrad der Belegschaft steigt, und die Gewerkschaften dadurch eine relativ höhere Verhandlungsmacht erreichen [vgl. IFM (1997), S. 102 f.].
Baunahe Unternehmen (z.B. bei Montage von Fertigteilen oder Transportbetonlieferungen an eigene Baustellen) laufen Gefahr unter die allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen. Der BIV ist in der sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft Steine- und Erden-Industrie (SPA) organisiert; deshalb sind unsere Mitgliedsfirmen vom Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes ausgenommen („Große Einschränkungsklausel“).
Vorteile der Bindung an den Steine- und Erden-Tarif lassen sich zum Teil auch direkt in geldwerter Hinsicht benennen. Die nachfolgende Auflistung stellt auszugsweise und beispielhaft diese Vorteile zusammen.
| Manteltarifverträge (BIV) | Gesetz |
| Bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen Durchschnittsberechnung: Vergütung für diese Zeiten in Höhe von 7,6 Stunden des Tariflohns (bei tariflicher Vergütung) |
Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip: der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Krankheit und Feiertagen das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte |
| Im Krankheitsfall keine 100%-ige Entgeltfortzahlung: Kürzung des zusätzlichen Urlaubsgeldes für max. 10 Ausfalltage im Kalenderjahr = 153,39 Euro |
Volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen |
| Winterkündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen. Einsparung bei 4 "Ausstellungsmonaten" aufgrund Winterkündigung und einem Stundenlohn von 13 Euro: 8.580 Euro zzgl. Sozialbeiträge |
Gesetzliche Kündigungsfristen gestaffelt von 4 Wochen bis zu 7 Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit |
| Wöchentliche Höchstarbeitszeit für Kraftfahrer/innen: bis zu 60 Stunden, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 48 Stunden |
| Arbeitnehmer, die vor der unbefristeten Einstellung 7 Monate arbeitslos waren, erhalten im 1. Beschäftigungsjahr 85% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze. Einsparung bei einem Stundenlohn von 11,05 Euro (= 85% von 13 Euro): 3.861 Euro zzgl. Sozialbeiträge |
Gleichbehandlungsgrundsatz |
| Auszubildende erhalten bei unbefristeter Übernahme oder Neueinstellung im 1. Jahr 90% der gültigen Entgeltgruppe |
Gleichbehandlungsgrundsatz |
| ErgänzungsTV zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitnehmern |
Teilzeit- und Befristungsgesetz |
| 48 Monate mit insgesamt sechsmaliger Verlängerung |
Nur 24 Monate mit insgesamt dreimaliger Verlängerung |
| Tarifvertrag zur Standortförderung |
Gesetz |
| Aussetzen tariflicher Leistungen in Höhe eines Brutto-Monats-Tarifentgelts für 12 Monate zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit am jeweiligen Standort |
Vertragsänderung nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung |
Quelle: Fachabteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik im Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e.V., Stand 03/2009

